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Rechtzeitig handeln im Dezember

Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.

Der Jahreswechsel ist immer mit Anpassungen und Umstellungen verbunden - insbesondere im Steuerrecht, aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten. Allerdings ist nicht immer der 31. Dezember Stichtag für wichtige Anträge und andere Maßnahmen. Damit Sie in der hektischen Vorweihnachtszeit nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie eine nach Zielgruppen geordnete Liste mit wichtigen Fristen und Maßnahmen zusammengestellt, die sie noch vor Weihnachten beachten müssen:

Arbeitnehmer: Weil der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) zwei Mal verschoben wurde, mussten sich viele Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren keine Gedanken über den jährlichen Antrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag machen. Ein einmal auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragener Freibetrag galt nämlich auch für 2011 und 2012. Jetzt ist das ELStAM-Verfahren aber gestartet, und damit verliert die Lohnsteuerkarte im nächsten Jahr ihre Gültigkeit, sobald der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf ELStAM umstellt. Damit mit der ersten Lohnabrechnung mit ELStAM nicht netto weniger in der Lohntüte ist - und die Freibeträge erst im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs berücksichtigt werden können -, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.

Arbeitgeber: Während sich die Arbeitnehmer darüber freuen können, dass Weihnachten und Silvester in diesem Jahr besonders arbeitnehmerfreundlich liegen, führt der Kalender bei Arbeitgebern zu mehr Hektik. In der Weihnachtswoche gibt es nämlich nur noch zwei Bankarbeitstage, und das bedeutet, dass die Beitragsnachweise und die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Jahr deutlich früher als sonst fällig werden. Die Beitragsnachweise müssen bis zum 19. Dezember 2012 eingereicht werden, und die Beiträge sind am 21. Dezember 2012 fällig.

Unternehmer: Ab dem 1. Januar 2013 ist die elektronische Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch mit Authentifizierung möglich. Das dafür notwendige Zertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal. Weil die Registrierung aber etwa zwei Wochen dauern kann, ist es jetzt höchste Zeit, das Zertifikat zu beantragen, falls Sie dies noch nicht getan haben. Sie riskieren sonst einen Verspätungszuschlag, weil Sie die Lohnsteuer-Anmeldung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung im Januar ohne Zertifikat nicht rechtzeitig abgeben können.

Kapitalanleger: Gewinne aus Wertpapiergeschäften verrechnet die Bank normalerweise automatisch mit entsprechenden Verlusten. Wer seine Wertpapiere aber auf Depots bei mehreren Banken verteilt hat, dem bleibt nur der Weg über die Verlustverrechnung per Steuererklärung. Dazu brauchen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank, die allerdings nicht automatisch erstellt wird, weil die Verluste normalerweise auf das Folgejahr vorgetragen werden. Sie müssen die Verlustbescheinigung daher bei der Bank beantragen, und zwar für das laufende Jahr bis spätestens zum 15. Dezember 2012.

Privatpersonen: Im Dezember läuft noch eine Frist ab, die nichts mit Steuern und Abgaben zu tun hat. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich Anfang 2011 die Versicherungsanbieter verpflichtet, ab dem 21. Dezember 2012 nur noch Unisex-Tarife anzubieten. Je nach dem Risikoprofil müssen dann also für viele Versicherungen entweder Männer oder Frauen mit spürbar höheren Beiträgen rechnen. Betroffen sind unter anderem Rentenversicherungen - egal ob privat abgeschlossen oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge -, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherungen, Unfall- und Risikolebensversicherungen sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer sich jetzt die günstigeren Tarife dauerhaft sichern will, hat noch bis spätestens 20. Dezember 2012 Zeit, die entsprechende Versicherung abzuschließen.

 
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