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Lange wurde um die Behandlung des geldwerten Vorteils aus Betriebsveranstaltungen gerungen. Zwei Urteile des Bundesfinanzhofs, die ganz im Sinne der Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren, hat das Bundesfinanzministerium ab 2015 mit einer Gesetzesänderung im Zollkodexanpassungsgesetz wieder ausgehebelt. Damit war aber noch nicht klar, ob die Finanzverwaltung die Rechtsprechung zumindest für die Vergangenheit akzeptieren würde. Jetzt herrscht aber Klarheit: Das Ministerium lässt die Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlichen, womit sie auch für die Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden sind. Damit besteht nicht mehr das Problem, dass jeder betroffene Arbeitgeber selbst vor Gericht ziehen müsste.