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Nachdem die Künstlersozialversicherung ursprünglich als soziales Sicherungssystem für die Kunstschaffenden gedacht war, ist sie zwischenzeitlich zu einem Dach für eine ständig wachsende Sammlung unterschiedlichster Berufsgruppen geworden. Den Überblick darüber bewahren und die Zahlungspflichten kontrollieren soll seit dem 1. Juli 2007 nicht mehr die Künstlersozialkasse (KSK) selbst, sondern die Deutsche Rentenversicherung (DRV), auf die das Prüfverfahren mit dem am 15. Juni 2007 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsreformgesetz übertragen wurde. Die Abgaben sind aber weiter an die KSK zu zahlen.
Die DRV verfügt über eine wesentliche bessere personelle Ausstattung und wird nun prüfen, ob ein Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig ist und die Höhe der Abgabe ermitteln. Zu diesem Zweck verschickt die DRV Erhebungsbögen an bisher nicht von der Künstlersozialkasse erfasste Unternehmen und verlangt innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung über die an selbstständige Künstler und Publizisten geleisteten Zahlungen in den Kalenderjahren 2002 bis 2006.
Für viele Unternehmen besteht das Risiko einer Nachzahlung, da oftmals gar nicht bekannt ist, dass Entgeltmeldungen abzugeben und entsprechende Zahlungen zu leisten waren, denn anders als bei den anderen Sozialversicherungen besteht die Zahlungspflicht nicht nur für eigene Arbeitnehmer, sondern auch für beauftragte selbstständige Fotografen, Designer, Autoren, Übersetzer etc.: "Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen." Die Abgabensätze betrugen 2002 und 2003 3,8 %, 2004 4,3 %, 2005 5,8 %, 2006 5,5 % und ab 2007 5,1 % der Auftragssumme.