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Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland als Zwangsversicherung für Unternehmen ausgestaltet. In einer Klage vor dem Bundessozialgericht waren die Kläger der Auffassung, dass die Heranziehung zu Zwangsbeiträgen gegen die Dienstleistungsfreiheit und somit gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoße. Demgegenüber bekräftigte jedoch das Bundessozialgericht seine ständige Rechtsprechung, dass die Heranziehung der Unternehmen zu Beiträgen an die Berufsgenossenschaften rechtmäßig ist.