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Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Ab 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde - 16 Cent mehr als bisher.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Der Bundesrat hat der Anhebung der Sachbezugswerte für 2020 um rund 3 % zugestimmt.
Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
In nur zwei Monaten haben Bundestag und Bundesrat das dritte Paket an Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet.
Ein Heißgetränk mit Brötchen oder Brot ohne Belag ist kein vollständiges Frühstück und damit kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug.
Die Anfang 2018 geschaffene Möglichkeit, Betriebsrentenvereinbarungen mit einer reinen Beitragszusage zu schließen, wird noch nicht genutzt.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof das neue Reisekostenrecht mit seinen teils negativen Folgen für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer bestätigt.
Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers können nur nach einem ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers auf verbleibenden Resturlaub verfallen.
 
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