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Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.
Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.
Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Aufwendungen für eine zweitägige Betriebsveranstaltung führen nicht zu Arbeitslohn.
Erteilt das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft, dann ist es daran gebunden - selbst wenn die Auskunft falsch ist.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Damit die Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn führt, muss der Mietvertrag in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen.
Auch wenn Wechselschichtarbeit in die an und für sich begünstigte Nachtzeit fällt, sind dafür gezahlte Nachtzuschläge nicht steuerfrei.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
Die verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung ist normalerweise ein geldwerter Vorteil - aber nur, wenn die Miete noch unterhalb der Untergrenze des örtlichen Mietspiegels liegt.
 
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