Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Teilwertabschreibung auf Aktien

Der Bundesfinanzhof präzisiert seine Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung auf Aktien und kippt die rigiden Anforderungen der Finanzverwaltung.

Noch einmal hat sich der Bundesfinanzhof mit der Teilwertabschreibung auf Aktien befasst und seine Rechtsprechung dazu präzisiert. Von den rigiden Vorgaben der Finanzverwaltung hält der Bundesfinanzhof dabei wenig: Statt eines Kursverlusts von mindestens 40 % fordert der Bundesfinanzhof für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung lediglich, dass der Kursverlust zum Bilanzstichtag die Bagatellgrenze von 5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es nicht an.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-22 wid-65 drtm-bns 2024-12-22