Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Bundesfinanzhof hat Verfassungsbedenken an Zinsschranke

Wegen erheblicher Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke hat der Bundesfinanzhof jetzt in einem Verfahren die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Der Bundesfinanzhof hat ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken an der Zinsschranke geäußert. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat er daher die Aussetzung gewährt, obwohl bisher noch nicht einmal eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-22 wid-65 drtm-bns 2024-12-22