Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.

Die Finanzverwaltung hat ihre Vorgaben für die vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags überarbeitet. Der Messbetrag wird nun in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr vorläufig festgesetzt. Bei Hinzurechnungen erfolgt die Festsetzung dagegen weiter vorläufig. Neben Zinsen, Mieten und Pachten werden nun auch Hinzurechnungen für Lizenz- und Konzessionszahlungen erfasst. Die Vorgaben gelten für neu ergehende Bescheide für die Jahre ab 2008.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-22 wid-65 drtm-bns 2024-12-22