Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Freiberufler im EDV-Bereich

Immer mehr IT-Experten, darunter auch Autodidakten, werden vom Bundesfinanzhof als Freiberufler mit ingenieurähnlichem Beruf anerkannt.

Immer wieder muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob EDV-Spezialisten nun einen ingenieurähnlichen freien Beruf ausüben oder lediglich eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegen würde. Die Richter entscheiden dabei immer häufiger zugunsten der IT-Fachkräfte. Vor allem Autodidakten haben mittlerweile ebenfalls eine Chance auf den Status als Freiberufler. Einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf üben nach den neuesten Entscheidungen unter anderem aus

ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik, und

ein Autodidakt, der über die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Diplom-Informatikers verfügt und Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut, oder der als Leiter von IT-Projekten arbeitet.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-22 wid-65 drtm-bns 2024-12-22