Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Euro-Einführung

Es ist nicht mehr sehr viel Zeit bis zur spätest möglichen Umstellung der Buchhaltung auf den Euro und der Einführung des Euro-Bargeldes.

Ab 01.09.2001 können Einzelhändler Euro-Bargeld bei ihren Banken erhalten, sie dürfen es aber nicht vor dem 01.01.2002 ausgeben. Wer sich rechtzeitig mit Euro-Bargeld versorgt, der muss keine Umstellungsschwierigkeiten befürchten. Die EU-Kommission empfiehlt, die Preisauszeichnung in Euro ab dem 3. Quartal dieses Jahres, damit sich die Verbraucher an die neue Währung gewöhnen.

Beachten Sie, dass Sie zum 01. Januar 2002 ihre Buchhaltung auf Euro umstellen müssen, ab diesem Zeitpunkt müssen alle Abrechnungen, auch die Lohnabrechnungen, in Euro erfolgen. Denken Sie an Probeläufe, damit bei der Umstellung alles klappt! Sie sollten Angebote nur noch in Euro abgeben, wenn sich die Auftragsabwicklung bis in das nächste Jahr hinzieht.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-21 wid-65 drtm-bns 2024-12-21