Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein Verlustausgleich bei der Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für die Gewerbesteuer möglich ist.
Die Rückstellung für zusätzlich fällige Gewerbesteuer nach einer Betriebsprüfung ist im Jahr der Prüfung zu bilden und damit nicht rückwirkend möglich.
Der Beginn der Abschreibung setzt den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten voraus, meint das Niedersächsische Finanzgericht.
In einer aktualisierten Verwaltungsanweisung beantwortet das Bundesfinanzministerium auch Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag.
Das nächste Maßnahmenpaket zur Änderung des Steuerrechts erhält nach der Bundestagswahl jetzt eine Neuauflage.
Ein Steuererstattungsanspruch ist in der Bilanz erst dann zu aktivieren, wenn er vom Finanzamt nicht mehr bestritten wird.
Mit einer Reihe von Regelungen für Inkasso, Abmahnungen und Werbe- sowie Wettbewersverstöße sollen unseriöse Geschäftspraktiken eingedämmt werden.
Die Vorgabe, dass in die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auch die anteiligen Gemeinkosten einzubeziehen sind, hat die Finanzverwaltung vorerst wieder rückwirkend aufgehoben.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Handhabung der Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlung.
In einer wesentlichen Frage hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und lässt nun objektiv fehlerhafte Bilanzansätze grundsätzlich nicht mehr zu, selbst wenn sie subjektiv vertretbar sind.