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Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Auch wenn in erster Linie von der anstehenden Umsatzsteuererhöhung die Rede ist, wirkt die Erhöhung der Versicherungssteuer für Unternehmen stärker, da es hier keinen Vorsteuerabzug gibt.
Die teilweise Weiterführung einer vorzeitig aufgelösten Ansparabschreibung ist nicht möglich.
Unternehmen müssen beachten, dass ein Steuerbescheid auch samstags zugestellt werden kann, und damit die Einspruchsfrist zu laufen beginnt.
Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hält nicht länger am Halbteilungsgrundsatz fest und akzeptiert auch, wenn die Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer mehr als 50 % des Einkommens ausmacht.
Die große Koalition hat den Abschied von der Steuerfreiheit für Biokraftstoffe beschlossen.
Ein neuer Gesetzentwurf verspricht kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern teilweise deutliche Erleichterungen.
Wird ein Betriebsfahrzeug gestohlen, dann ist die Entschädigung der Versicherung im Umfang der beruflichen Nutzung eine Betriebseinnahme.
Der Wechsel zu einer mittelbar atypisch stillen Beteiligung ist mit einem Verlust des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags verbunden.
 
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