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Abkommen mit den USA zum steuerlichen Datenaustausch

Ab 2014 wollen Deutschland und die USA regelmäßig Daten zu im jeweils anderen Staat steuerlich relevanten Vorgängen von Finanzinstituten erheben und austauschen.

Deutschland hat jetzt mit den USA das Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten beschlossen. Durch das Abkommen verpflichten sich die Länder, für die Besteuerung im jeweils anderen Staat relevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. Durch das Abkommen soll ausgeschlossen werden, dass durch die Einschaltung ausländischer Finanzinstitute oder Finanzdienstleister Steuern hinterzogen werden können. Nach dem Abkommen sollen Informationen für Zeiträume ab 2014 ausgetauscht werden.

 
[mmk]
 
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