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Bisher ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob die Höhe des Zinssatzes von 6 % pro Jahr für Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen in der inzwischen lange andauernden Niedrigzinsphase verfassungswidrig ist. Falls dem so sein sollte, ist außerdem die Frage zu klären, ab wann der gesetzlich festgelegte Zinssatz zu hoch bemessen ist. Der Bundesfinanzhof hat bis jetzt nur vorläufig entschieden, dass ab dem 1. April 2015 ernste verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Das Finanzgericht Münster hat nun aber nachgelegt und entschieden, dass der Zinssatz schon ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig hoch sei. Für Zeiträume bis 2013 sei der Zinssatz aber hinzunehmen.