Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Dieselfahrverbote führen nicht zu Minderung der Kfz-Steuer

Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Kfz-Steuer.

Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für die davon betroffenen Autos keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Der Bundesfinanzhof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen, weil der Steuergegenstand der Kfz-Steuer das Halten von Fahrzeugen ist. Das Halten eines Fahrzeugs ist auch dann gegeben, wenn die Benutzungsmöglichkeit aufgrund eines gesetzlichen Zwangs eingeschränkt ist. Die Klage hat daher keinen Erfolg.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-21 wid-79 drtm-bns 2024-12-21