Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Leistung von Umzugsspeditionen als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Finanzverwaltung hat nun offiziell klargestellt, dass Kosten für Umzugshelfer auch den Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bringen.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat darauf hingewiesen, dass von Umzugsspeditionen durchgeführte privat veranlasste Umzüge nunmehr den haushaltsnahen Dienstleistungen zuzuordnen sind. Die bisher geltende Verwaltungsauffassung hatte dies abgelehnt. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist - wie sonst auch -, dass die Aufwendungen durch die Vorlage der Rechnung und der geleisteten Zahlung belegt werden.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-22 wid-79 drtm-bns 2024-12-22