Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Kontenabrufverfahren startet als Provisorium

Seit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium.

Mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" hat sich der Bundesfinanzminister für seine Finanzbeamten den gläsernen Steuerbürger geschaffen. Denn seit dem 1. April 2005 können die Finanzämter auf die rund 500 Millionen Konten- und Depotstammdaten zugreifen, die die deutschen Banken und Sparkassen verwalten. Für besonderen Unmut bei sorgt die Tatsache, dass betroffene Bürger weder vorher noch im Anschluss zwingend über eine Anfrage informiert werden müssen.

Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium mit einer Verwaltungsanweisung noch etwas nachgebessert, indem es die Gründe für eine mögliche Anfrage präzisiert und klarere Regeln über die Information der Betroffenen festgeschrieben hat. Dem Deutschen Steuerberaterverband genügt das noch nicht. Nach seiner Meinung müssen solche Prinzipien im Gesetz festgeschrieben werden. Außerdem verlangt der Verband die vorherige Information der betroffenen Steuerzahler, damit diese Rechtsschutz suchen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat unterdessen den Eilantrag einer Volksbank und mehrerer Bürger abgewiesen, die erreichen wollten, dass das Gesetz bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird. Der Grund für die Ablehnung liegt unter anderem in dem Anwendungserlass, der die Abfrage der Daten deutlich einschränkt. Eine endgültige Entscheidung ist damit zwar noch nicht gefallen - die wird wohl noch bis 2006 auf sich warten lassen. Trotzdem kann das Verfahren erst einmal wie geplant starten.

Allerdings gestaltet sich der Start noch recht holperig. Der Grund: Zwar verfügen die Banken über die notwendigen technischen Einrichtungen, denn sie müssen schon seit November 2003 die Kontendaten täglich an die sogenannten Kontenevidenzzentralen übermitteln. Von dort kann dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Daten abrufen und an die anfragenden Behörden weiterleiten. Bisher durften aber nur Polizeifahnder von dieser Möglichkeit gebrauch machen, insbesondere zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Mit deren rund 2.000 Abfragen pro Tag kam das System auch ganz gut zurecht. Durch die Anfragen von Finanzämtern und anderen Behörden wird die Zahl jedoch auf 50.000 Abfragen pro Tag wachsen, womit die Software derzeit heillos überfordert ist.

Bis auf Weiteres stellen die Finanzbeamten daher ihre Anfragen schriftlich. Die Anfrage muss dann der Vorgesetzte abzeichnen, bevor sie ans BaFin gefaxt wird. Mit einer automatischen, softwarebasierten Lösung rechnen BaFin und Bundesfinanzministerium erst ab 2006. So lange wird es beim manuellen Abfrageverfahren bleiben, und schon dessen Umständlichkeit dürfte dafür sorgen, dass die Finanzbeamten zunächst nur in begründeten Ausnahmefällen von dieser Möglichkeit gebrauch machen.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-22 wid-79 drtm-bns 2024-12-22