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Ab 2002 fördert der Staat Arbeitnehmer, die sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge aufbauen. Die Förderung besteht aus einer Zulage, die vom Familienstand und der Kinderzahl abhängig ist oder einem Steuervorteil. Ist der Steuervorteil höher als die jeweilige Grundzulage, erhält der Steuerpflichtige die Differenz. Die Finanzämter sind verpflichtet, dies zu prüfen (Günstigkeitsprinzip).
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen bestimmte Eigensparleistungen erbracht werden. Doch nicht jede Anlage kommt für die Riester-Rente in Betracht. Die Anlageformen benötigen ein Gütesiegel, das vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswegen nach eingehender Prüfung verliehen wird. Damit hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass das Amt zum Ausgleich für die verminderten Aufgaben in der Aufsicht der Versicherungsunternehmen neue Prüfungsbefugnisse erhält.