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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli 2012 soll für sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Steuersatz von 19 % gelten. Die Gesetzesänderung müssen Bundestag und Bundesrat noch beschließen. Anlass für die Änderung ist eine Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof, die Deutschland zur Änderung zwingt.