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Die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen hat Anfang des Jahres einen Proteststurm ausgelöst. An der Gelangensbestätigung will die Finanzverwaltung zwar grundsätzlich festhalten, plant aber Erleichterungen für die Praxis. Außerdem soll der Nachweis in bestimmten Fällen auch auf anderem Weg rechtssicher möglich sein. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Entwurf für eine "Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung" vorgelegt. Mit dieser Verordnung werden die geplanten Erleichterungen gesetzlich abgesichert. Auch die Billigkeitsregelung, nach der die Finanzverwaltung vorerst weiterhin die bis Ende 2011 geltenden Nachweismöglichkeiten akzeptiert, wird festgeschrieben: Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Juli 2013 sollen die alten Nachweismöglichkeiten weiter anwendbar sein.