Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Kleinunternehmer schuldet Umsatzsteuer aus Gutschrift

Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.

Wird gegenüber einem Kleinunternehmer in einer Gutschrift offen Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet dieser dem Finanzamt den Steuerbetrag jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widerspricht und sie stattdessen unterschrieben an den Leistungsempfänger zurücksendet. Außerdem meint das Finanzgericht Münster, dass ein unberechtigter Steuerausweis nicht voraussetzt, dass die Gutschrift alle Pflichtangaben für eine Rechnung aufweist. Es genügt, wenn darin Aussteller, Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die Umsatzsteuer enthalten sind.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-24 wid-63 drtm-bns 2024-11-24