Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

In einem aktuellen Fall könnte der Europäische Gerichtshof gegen die Ansicht der Finanzverwaltung entscheiden, dass Rechnungsberichtigungen auch rückwirkend möglich sind.

Ob eine Rechnungsberichtigung rückwirkend erfolgen kann, ist schon lange umstritten. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat nun im Schlussantrag zu einem Verfahren, das diese Frage betrifft, klar Stellung bezogen. Seiner Meinung nach verstößt die deutsche Praxis, nach der eine Rechnungsberichtigung keine Wirkung für die Vergangenheit hat, gegen EU-Recht. Das letzte Wort hat nun aber der Europäische Gerichtshof selbst.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-21 wid-63 drtm-bns 2024-11-21