Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Fahrsicherheitstraining ist umsatzsteuerpflichtig

Fahrsicherheitstrainings sind - unabhängig vom Anbieter - im Regelfall keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.

In einer Kurzinformation weist das Finanzministerium Schleswig-Holstein darauf hin, dass ein Fahrsicherheitstraining, das nicht speziell der beruflichen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung dient, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. Auch wenn das Training von einer gemeinnützigen Einrichtung angeboten wird, handelt es sich nicht um eine steuerfreie Bildungsleistung.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-03-28 wid-63 drtm-bns 2024-03-28