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Die Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung zu erwerben. Diese Angebote haben das Erscheinungsbild eines offiziellen EU-Dokuments. Die Kommission möchte die Steuerpflichtigen daran erinnern, dass nur die Steuerverwaltungen das Recht haben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu vergeben. Bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer Identifikationsnummer empfiehlt die Kommission die Rücksprache mit der zuständigen Steuerverwaltung.