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Führt ein Versicherungsmakler Beratungen gegen Honorar durch, dann gehört dies nicht zu den berufstypischen Tätigkeiten, sondern entspricht eher einer Rechtsberatung durch Rechtsanwälte. Entsprechend ist diese Honorarberatung im Gegensatz zu den typischen Maklertätigkeiten auch nicht umsatzsteuerfrei. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Rheinland in einer Kurzinformation hin.