Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Rückwirkende Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.

Als Unternehmer müssen Sie die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen in dem Besteuerungszeitraum treffen, in dem die Steuer für die Bauleistungen und der Anspruch auf den Vorsteuerabzug entstanden sind. Dieser Grundsatz der Sofortentscheidung gilt auch dann, wenn eine Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt oder noch abänderbar ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg verweist in seiner Urteilsbegründung auf die Auslegung des Umsatzsteuerrechts durch den Europäischen Gerichtshof. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, ist abzuwarten: Es wurde Revision eingelegt.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-21 wid-63 drtm-bns 2024-11-21