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Seit 2009 unterliegen die meisten Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen. Mit dieser Regelung musste sich das Finanzgericht Niedersachsen befassen und kam zu dem Ergebnis, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Es besteht also kein Anspruch darauf, auch auf Zinsen aus Angehörigendarlehen den Steuersatz der Abgeltungsteuer anzuwenden. Die Kläger haben jetzt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt in der Hoffnung, dass der zu einem anderen Ergebnis kommt.