Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Doppelbelastung bei Abwicklung von Immobilienfonds abgeschafft

Bei der Abwicklung von Immobilienfonds erhalten Anleger künftig mehr Geld, weil die Grunderwerbsteuer während der Abwicklung nicht mehr doppelt anfällt.

Bisher wurde bei der Abwicklung von Immobilienfonds die Grunderwerbsteuer regelmäßig doppelt ausgelöst. Mit dem vor Weihnachten beschlossenen Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten wurde dieses Problem beseitigt, sodass an die Anleger bei der Abwicklung eines in Schieflage geratenen Fonds mehr Geld zurückfließt.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-24 wid-73 drtm-bns 2024-11-24