Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Insolvenzbedingter Ausfall eines privaten Darlehens

Vom endgültigen Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.

Damit Verluste aus einem privaten Darlehen steuerlich abziehbar sind, muss der teilweise oder vollständige Ausfall der Darlehensforderung feststehen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht dazu in der Regel noch nicht aus. Erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens steht der Darlehensausfall fest. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs kann der Verlust jedoch ausnahmsweise schon zu einem früheren Zeitpunkt entstehen, wenn bereits dann objektiv nicht mehr mit einer Rückzahlung zu rechnen ist. Das ist beispielsweis der Fall, wenn der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit anzeigt.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-12-03 wid-73 drtm-bns 2024-12-03