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Neben dem bereits bekannten nationalen Kontenabrufverfahren gibt es nun ein vergleichbares Verfahren auch international. Durch das am 2. Februar 2006 in Kraft getretene "Gesetz zur Umsetzung des Protokolls vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union" ist es für die nationalen Strafverfolgungsbehörden nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens möglich, in anderen EU-Mitgliedstaaten befindliche Bankkonten inklusive Kontobewegungen und Empfängerkonten zu erfragen.