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Entwurf zum Investmentmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Investmentmodernisierungsgesetz vorgelegt.

Die Bundesregierung plant ein "Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen", dessen Entwurf der Bundesfinanzminister jetzt vorgelegt hat. Mit dem Investmentmodernisierungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für Investmentfonds so verbessert werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fondsgesellschaften insbesondere gegenüber Anbieter in anderen EU-Staaten gefördert wird. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz die Finanzdienstleistungsaufsicht und der Anlegerschutz gestärkt.

Neben der erstmaligen Zulassung von Hedgefonds sieht das Gesetz unter anderem die Aufhebung der bisher gesetzlich geregelten Fondstypen, ein deutlich schnelleres Genehmigungsverfahren für Vertragsbedingungen von Investmentfonds und Anpassungen im Bereich der Besteuerung in- und ausländischer Fonds vor, beispielsweise die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auch bei Auslandsfonds.

Mit der Regelung von Hedgefonds wird es Fondsgesellschaften ermöglicht, alternative und innovative Anlagestrategien umzusetzen. Hedgefonds können auch in schwieriger Marktlage Erträge erwirtschaften. Vor dem Hintergrund der Börsenentwicklung in den vergangenen Jahren sind sie für institutionelle Anleger immer wichtiger geworden. Zur Risikobegrenzung werden die Anlageinstrumente, die von einem Hedgefonds erworben werden können, beschränkt. Außerdem gelten für Hedgefonds hohe Transparenzanforderungen. Um darüber hinaus für den privaten Anleger das Risiko zu verringern, ist die Anlage für diese Personengruppe auf eine Beteiligung an Dachfonds beschränkt. Privatanleger müssen von den Fondsanbietern zudem mit einem expliziten Warnhinweis auf das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals hingewiesen werden.

Steuerlich werden Hedgefonds wie die herkömmlichen Investmentfonds behandelt. Veräußerungsgewinne aus Termingeschäften unterliegen nicht der Besteuerung, gleichgültig ob diese Geschäfte zu Zwecken der Absicherung oder zu Zwecken der Investition getätigt werden. Hedgefonds und Hedgefonds-Zertifikate werden damit steuerlich gleich behandelt.

 
[mmk]
 
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