Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass nur reine Luftfahrtunternehmen Anspruch auf die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoff haben.

Setzt ein Unternehmen ein eigenes Flugzeug für Flüge zu anderen Firmen oder zu Messen ein, hat es deswegen noch keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer für das dafür verwendete Mineralöl. Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil die Beschränkung der Steuerbefreiung für Mineralöl auf reine Luftfahrtunternehmen bestätigt.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-24 wid-51 drtm-bns 2024-11-24