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Ob eine Tätigkeit eher künstlerisch oder eher handwerklich geprägt - und damit gewerblich - ist, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Beim Grafik-Design von Prospektwerbung und Werbeanzeigen schließt sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz aber wie zuvor das Finanzamt der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen an, dass es sich um eine eher gewerbliche Tätigkeit handelt.