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Eine Spende an den Papst mag gut für das Seelenheil des Spenders sein, für seine Steuererklärung ist sie aber nutzlos. Zwar sind mittlerweile auch Spenden an gemeinnützige Organisationen im Ausland steuerlich abziehbar. Allerdings gilt das nur für Organisationen in einem EU- oder EWR-Staat. Weil der Vatikanstaat aber nicht Teil der EU oder EWR ist, ist eine Spende an den Papst nicht abziehbar, urteilte das Finanzgericht Köln.