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Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde vor einigen Jahren geregelt, dass ein Verlustfeststellungsbescheid inhaltlich an den Einkommensteuerbescheid des gleichen Jahres gebunden ist. Es gibt also nicht mehr die Möglichkeit, nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids noch eine abweichende Verlustfeststellung zu beantragen. Auch wenn die Gesetzesänderung im Prinzip rückwirkend gilt, hat das Finanzgericht Düsseldorf keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Rückwirkung. Der Gesetzgeber habe nämlich mit der Änderung lediglich eine lange herrschende Rechtspraxis festgeschrieben, um einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs entgegenzuwirken. Weil sich also in der Praxis nichts Grundsätzliches geändert hat, bestehe auch kein schutzwürdiges Vertrauen in die neue Rechtsprechung. Gegen das Urteil ist jetzt die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.