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Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgelegt. In erster Linie enthält das Gesetz redaktionelle Anpassungen sowie die notwendigen Änderungen des Steuerrechts für den EU-Beitritt Kroatiens. Daneben sind aber auch ein paar Vereinfachungen enthalten, insbesondere die Wiedereinführung der Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen und eine Gewerbesteuerfreistellung von Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation.