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Nur einen Monat nach Inkrafttreten des letzten umfangreichen Steueränderungsgesetzes legt das Bundesfinanzministerium nach. Es hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht eine ganze Reihe weiterer Änderungen im Steuerrecht vor, beispielsweise bei den geldwerten Vorteilen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung. Bevor das Gesetz an den Bundestag weitergeleitet wird, muss sich zunächst das Bundeskabinett damit befassen.