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Nach der Abgabenordnung sind für Steuernachzahlungen und Stundungen jeden Monat 0,5 % Zinsen zu zahlen, insgesamt also 6,0 % pro Jahr. Zumindest für den Zeitraum bis März 2011 hält der Bundesfinanzhof diesen Zinssatz für angemessen und will daher nicht die Frage nach einer möglicherweise verfassungswidrigen Höhe dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Die Richter weisen in ihrem Urteil darauf hin, dass sich die Zinsen mittlerweile dauerhaft auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert haben, was den Gesetzgeber zu einer Änderung veranlassen könnte. Aber im Streitfall ging es nur um eine Verzinsung bis März 2011, und da sei der Zinssatz auch im Hinblick auf den marktüblichen Darlehenszinssatz vertretbar.