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Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen hält der Bundesfinanzhof auch bei einer Weitervermietung für verfassungsgemäß. Geklagt hatte ein Unternehmen, das Ladenlokale angemietet und an Tochtergesellschaften weitervermietet hatte. Aufgrund der Hinzurechnungsvorschriften wurden die Mietzahlungen sowohl bei der Mutter- als auch bei den Tochtergesellschaften dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, was zu einer Doppelbesteuerung führt. Der Bundesfinanzhof sieht im Gesetz allerdings keine Anhaltspunkte dafür, Zwischenvermietungen nicht bei der Hinzurechnung zu berücksichtigen. Auch für einen Erlass der Steuer aus Billigkeitsgründen sieht der Bundesfinanzhof im Regelfall keinen Anlass. Noch ist das letzte Wort allerdings nicht gesprochen, denn beim Bundesverfassungsgericht ist noch ein Verfahren anhängig, in dem es ebenfalls um die Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung geht.