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Auch wenn ein Wesenstest die Ungefährlichkeit des Hundes bestätigt hat, dürfen Gemeinden für Kampfunde eine höhere Hundesteuer verlangen. Der Höhe dieser Steuer hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt allerdings Grenzen gesetzt: Wenn die Kampfhundesteuer mit 2.000 Euro pro Jahr das 26-fache des normalen Steuersatzes beträgt, habe sie eine "erdrosselnde Wirkung" und komme damit faktisch einem Verbot gleich. Dafür fehlt der Gemeinde aber die Regelungskompetenz.