Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer

Wegen einer Änderung der spanischen Gesetzeslage ist die Quellensteuer auf spanische Dividenden ab dem 1. Januar 2015 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.

Spanien hat die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer zum 1. Januar 2015 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann daher die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-24 wid-51 drtm-bns 2024-11-24