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Durch die Trockenheit und Hitze geschädigte Landwirte in Baden-Württemberg erhalten Hilfe im steuerlichen Bereich. Darauf weist das Landesfinanzministerium hin. Infrage kommen insbesondere Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen das zuständige Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch die Trockenheit hervorgerufenen Belastungen informieren. Auch in anderen Bundesländern werden die Finanzämter betroffenen Landwirten in der Regel entgegenkommen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.