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Deutschland und die Niederlande haben im Juli eine Vereinbarung über einen besseren Informationsaustausch der Steuerverwaltungen beider Länder geschlossen. Dabei geht es unter anderem um Verrechnungspreiszusagen, Vorabverständigungsvereinbarungen mit Drittstaaten sowie Vorbescheide zu steuerlichen Präferenzsystemen. Die Vereinbarung gilt ab dem Kalenderjahr 2015, sowie im gegenseitigen Einvernehmen auch für Informationen aus früheren Jahren.