Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Rückwirkung und Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung

Auch wenn sich eine Rechnungsberichtigung zum Nachteil des Leistungsempfängers auswirkt, hat die Berichtigung rückwirkende Wirkung.

Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers ist. Auch die Stornierung einer Rechnung samt Neuausstellung einer Ersatzrechnung kann eine solche Rückwirkung auslösen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Voraussetzung für die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung ist jedoch, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Rechnungsberichtigung zugänglich sind.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-22 wid-51 drtm-bns 2024-11-22