Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Meldung der Steueridentnummer für Minijobs ab 2022 Pflicht

Für Minijobber ist ab 2022 bei der Entgeltmeldung an die Minijob-Zentrale auch die Steueridentifikationsnummer zwingend anzugeben.

Ab dem 1. Januar 2022 muss für alle ge-werblichen Minijobber im Rahmen der Jahresentgeltmeldung auch die Steuer-identifikationsnummer über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse vornimmt. Außerdem ist bei der Datenübermittlung die Art der Versteuerung anzugeben. Soweit die Steuer-ID der Minijobber noch nicht vorliegt, sollte diese daher schnellstmög-lich bei den Mitarbeitern abgefragt wer-den. Im Haushaltsscheck-Verfahren er-fragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-22 wid-51 drtm-bns 2024-11-22