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Das @-Zeichen ist IT-Firmen beliebt. Es steht für Modernität, Innovation und Kompetenz. Das Zeichen ist jedoch noch nicht Bestandteil der deutschen Schriftsprache. Außerdem ist es nach Auffassung der mit dieser Frage befassten Richter in München nicht aussprechbar. Folglich kann es nach dieser Auffassung nicht Bestandteil eines Firmennamens sein. Eine solche Firma kann nicht im Handelsregister eingetragen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Rechtsprechung aus München in ganz Deutschland durchsetzen wird. Eine ganze Reihe von Firmen haben bereits das @-Zeichen als Namensbestandteil, ohne dass dieses bisher beanstandet worden ist. Theoretisch müssten jetzt alle diese Firmen ihren Firmennamen ändern und das nicht aussprechbare @-Zeichen durch den Buchstaben "a" ersetzen.