Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus

Auch für Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus können Sie einen Anspruch auf eine Investitionszulage geltend machen.

Als Anspruchsberechtigter können Sie eine Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus oder an der eigenen Eigentumswohnung erhalten. Darauf hat das Bundesfinanzministerium mit einem entsprechenden Schreiben hingewiesen. Die Arbeiten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder gleichstehende Rechtsakt abgeschlossen worden ist, der zum Eigentumserwerb geführt hat.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-23 wid-51 drtm-bns 2024-11-23