Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.

Die Stichtagsregelung beim Elterngeld, nach der das Elterngeld erst für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder gezahlt wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweiter Mütter, deren Kinder jeweils kurz vor dem Stichtag geboren wurden, nicht zur Entscheidung angenommen, da vor dem Elterngeld schließlich Anspruch auf Erziehungsgeld bestand, auch wenn diese beiden Mütter wegen ihres zu hohen Einkommens lediglich beim Elterngeld eine Zahlung erhalten hätten.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-11-23 wid-51 drtm-bns 2024-11-23