Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Anbieter von Goldanleihen wollen gegen Abgeltungsteuer klagen

Die Anbieter glauben, dass die Finanzverwaltung nicht einfach per Verwaltungsanweisung Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterwerfen kann.

Per Verwaltungsdekret hat das Bundesfinanzministerium Gold- und andere Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterworfen. Dagegen wollen die Anbieter nun voraussichtlich gerichtlich vorgehen, erklärt die Deutsche Börse Commodities. Hintergrund: Wer Gold direkt kauft, kann den Spekulationsgewinn nach einem Jahr steuerfrei einstreichen. Anleihen sollen dagegen der Abgeltungsteuer unterliegen, selbst wenn der Käufer seinen Lieferanspruch auf Gold ausübt und das Gold später direkt verkauft.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-05-09 wid-51 drtm-bns 2024-05-09