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Per Verwaltungsdekret hat das Bundesfinanzministerium Gold- und andere Rohstoffanleihen der Abgeltungsteuer unterworfen. Dagegen wollen die Anbieter nun voraussichtlich gerichtlich vorgehen, erklärt die Deutsche Börse Commodities. Hintergrund: Wer Gold direkt kauft, kann den Spekulationsgewinn nach einem Jahr steuerfrei einstreichen. Anleihen sollen dagegen der Abgeltungsteuer unterliegen, selbst wenn der Käufer seinen Lieferanspruch auf Gold ausübt und das Gold später direkt verkauft.